09.05.2026
Sanierung der Kläranlage – Finanzierungsalternativen

Sanierung der Kläranlage – Finanzierungsalternativen

Sachlage
Die Kläranlage der Gemeinde Mammendorf wurde mehrere Jahrzehnte ohne 
größeren Sanierungsaufwand betrieben. Nun war eine Generalsanierung erforderlich. 
Die Kosten liegen voraussichtlich bei rund 5 Mio. Euro. Auch im Kanalnetz gibt es 
Sanierungsbedarf, der die Kosten noch erhöhen könnte.

Abwasserbeseitigung = Kostenrechnende Einrichtung
Zur Abwasserbeseitigung betreibt die Gemeinde eine Kläranlage. Die Kosten
für die Errichtung und den laufenden Betrieb tragen die Nutzer. Das heißt die
Gemeinde darf gemäß den gesetzlichen Vorschriften dafür keine „allgemeinen
Haushaltsmittel“ verwenden, sondern muss die Kosten auf die Nutzer umlegen.

Welche Finanzierungsformen gibt es
Die Errichtung von Kläranlagen wird durch Beiträge finanziert, die von den
Grundeigentümern erhoben werden, die an die Anlage angeschlossen sind.
Der laufende Betrieb zur Abwasserbeseitigung wird mit Gebühren finanziert,
die von allen Nutzerinnen und Nutzern zu tragen sind. Bei Mietwohnungen 
werden die Gebühren üblicherweise auf die Mieter umgelegt.

Finanzierung größerer Sanierungsmaßnahmen – drei Alternativen
 Erhebung von Ergänzungsbeiträgen von den Grundeigentümern
 Erhöhung der Abwassergebühren
 Mischform: Ergänzungsbeiträge plus höhere Abwassergebühren
zum Beispiel jeweils 50 % der zu finanzierenden Kosten
Information zur Sanierung der Kläranlage

Berechnung der Beiträge und Gebühren
Ergänzungsbeiträge von den Grundeigentümern
 10% der Kosten werden auf die Grundstücksflächen verteilt
 90% der Kosten werden auf die Geschoßflächen verteilt

Erhöhung der Abwassergebühren
 Die Gebühren decken die Kosten des laufenden Betriebs, also Personal-
Betriebs- und Verwaltungskosten. Zusätzlich werden „kalkulatorische“ 
Kosten eingerechnet, das sind die Abschreibung und Verzinsung
 Durch die Sanierung werden die Herstellungskosten erhöht, aus denen
die Abschreibung berechnet wird. Damit ergeben sich höhere Gebühren

Beitragsfinanzierung – Gründe dafür und dagegen
+ auch unbebaute Grundstücke werden einbezogen
+ schnelle Refinanzierung der Gemeinde
+ Abwassergebühren müssen aus diesem Grund nicht erhöht werden
- Hoher Verwaltungsaufwand
- Flächen für die Berechnung, insbesondere Geschoßflächen sind aktuell nicht verfügbar
- Häufig geringe Akzeptanz bei Bürgern
- Widersprüche und Klageverfahren
 

Erhöhung der Abwassergebühren – Gründe dafür und dagegen
+ die Nutzer der Anlage finanzieren Ertüchtigung
+ über Nebenkostenabrechnung können Mieter beteiligt werden
+ geringer Verwaltungsaufwand
- Lange Refinanzierungsdauer, damit insgesamt höhere Kosten als bei Beitragsfinanzierung
- Gemeinde muss Mittel vorstrecken und lange zwischenfinanzieren
- Weitere Faktoren, wie höhere Energie- und Personalkosten, Kanalsanierung führen zusätzlich zur Erhöhung der Abwassergebühren
→ Gefahr: Beiträge steigen insgesamt auf ein nicht akzeptiertes Maß

Mischform – Ergänzungsbeiträge plus höhere Abwassergebühren
+ Sowohl Eigentümer als auch Nutzer zahlen für die Sanierung
Alle weiteren Vor- und Nachteile sind oben bereits genannt

Wie hoch sind die Ergänzungsbeiträge für die Grundeigentümern
 Dazu liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Proberechnungen zeigen, 
dass für ein durchschnittliches Einfamilienhaus etwa 2.000 Euro zu 
veranschlagen sind. Das ist ein grober Richtwert und unverbindlich

Wie wirkt sich eine Erhöhung der Abwassergebühren aus
 Neben der höheren Abschreibung und Verzinsung ist beim Betrieb der Kläranlage bereits ein Defizit aufgelaufen. 
Proberechnungen zeigen, dass die aktuelle Abwassergebühr von 2,91 Euro je cbm sich in etwa verdoppeln würde. Das ist ein grober Richtwert und unverbindlich 

Entscheidung des Gemeinderates am 17. März 2026
Zunächst wurde entschieden welche Finanzierungsform gewählt werden soll.
Hier ergibt sich aufgrund der Situation im Verwaltungshaushalt (VWH) ein 
Zugzwang. Höhere Abwassergebühren fließen in den VWH. Ergänzungsbeiträge
von den Grundstückseigentümern werden im Vermögenshaushalt (VMH) 
vereinnahmt. Die Haushaltsengpässe unserer Gemeinde bestehen in erster Linie
im VWH. Ein Transfer von Überschüssen aus dem VMH, ist bis auf wenige Aus-
nahmen nicht zulässig. Wegen dieser Sachlage hat der Gemeinderat entschieden, 
dass die Kanalsanierung durch höhere Abwasserbeiträge finanziert wird.

Höhe der Abwassergebühr ab 2026
Bisher wurde für jeden cbm Abwasser eine Gebühr von 2,91 Euro erhoben. Von
den rund 5 Mio. Euro, die für die Sanierung veranschlagt werden, sind derzeit
gut 3 Mio. Euro ausgegeben worden. Auf Basis dieser Zahlen hat die Kämmerei
einen neuen Abwasserbeitrag von 5,05 Euro ermittelt. Im Jahr 2026 wirkt sich
die Erhöhung noch nicht voll aus, da sie „nur“ auf die Abschlagszahlung wirk-
sam wird. Nach Abschluss der Sanierung erfolgt auf Basis der Gesamtkosten
eine neue Kalkulation. Es ist davon auszugehen, dass der Abwasserbeitrag
dann noch einmal erhöht werden muss.

Nach Ansicht der Freien Wähler sollte bei der nächsten Erhöhung die Einführung 
einer Grundgebühr geprüft werden. Derzeit orientiert sich der Abwasserbeitrag 
ausschließlich am Verbrauch. Ein erheblicher Teil der Abwasserbeseitigung 
besteht aber aus verbrauchsunabhängigen Kostenbestandteilen.

Im PDF liegt noch eine genauere Information als Vergleich in Türkenfeld bei.