15.02.2026
Ergebnis der „Kommunalen Wärmeplanung“ für Mammendorf

Das Büro „Steinbacher Consult“ hat in der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 03.03.2026 das Ergebnis der „Kommunalen Wärmeplanung“ für unsere Gemeinde vorgestellt. Dazu konnten wir auch einige interessierte Bürgerinnen und Bürger begrüßen. 
Leider erfolgte der Hinweis auf die Präsentation erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Die Fraktion der FW wird sich dafür einsetzen, dass über dieses wichtige Thema zu einem späteren Zeitpunkt eine gründliche Bürgerinformation erfolgt. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Vorgabe, unsere Gemeinde hätte sie spätestens zum 01.07.2028 vorlegen müssen. Grundlage ist das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), das landläufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird. Der Termin 01.07.2028 ist von besonderer Relevanz, da beim Einbau von neuen Heizungen, ab diesem Zeitpunkt, 65% der Leistung aus erneuerbaren Energien stammen muss. Das gilt ohne Rücksicht auf das Alter des Gebäudes. Bereits installierte Heizungen dürfen über den 01.07.2028 hinaus betrieben werden. Ab 2045 sollen alle Heizungen zu100% auf erneuerbare Energien umgestellt sein. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, am Gebäudeenergiegesetz Änderungen vorzunehmen. Bis hergibt es dazu weder Beschlüsse noch einen Gesetzentwurf. 

Die Kommunale Wärmeplanung kann den Istzustand einer Gemeinde und zukünftige Potenziale aufzeigen. Es können Gebiete definiert werden, in denen eine Nahwärmeversorgungwirtschaftlich umsetzbar sein kann. Es kann dargestellt werden, welche Art von Heizsystemen an die Stelle der bisherigen Systeme treten werden. Auch ein grober Zeitplan und die für eine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen sind Bestandteil der Wärmeplanung. Die Durchführung von Detailplänen und die Umsetzung von Nahwärmenetzen kann die Planung nicht leisten. Aus der Planung ergibt sich auch keine Pflicht ein Nahwärmenetz zu schaffen und keine Vorschrift, für welche Art der Wärmeerzeugung sich ein Gebäudeeigentümer entscheidet. Ein kommunales Nahwärmenetz erhöht den Handlungsspielraum, da eine weitere Option für den Einbau neuer Heizungen entsteht. Außerdem muss das Gebäude zu diesem Zweck nicht energetisch saniert werden. Bei einer späteren Sanierung ist an der Heizung nichts zu ändern, es wird dann einfach weniger Energie bezogen. Nahwärmenetze sind insbesondere wirtschaftlich, wenn auf engem Raum große Mengen an Energie gebraucht werden. Das betrifft Gebiete mit Mehrfamilienhausstruktur und größere Gewerbebetriebe. Der Grund: Das Leitungsnetz ist teuer und rechnet sich am besten, wenn große Abnehmer auf relativ kurzem Weg angeschlossen sind. Weit verzweigte Einfamilienhausbereiche mit langen Leitungswegen und eher geringem Energieverbrauch (gemessen an der Leitungslänge) sind wirtschaftlich deutlich schwerer zu erschließen. 

Die wichtigsten Folien der Präsentation sind als PDF einsehbar. Bis 03.03.2026 läuft die einmonatige Auslegungsfrist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. 
Änderungen an der aktuellen Fassung des Berichts sind noch möglich.

Zur amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde Mammendorf: https://www.mammendorf.de/bekanntmachungen-mammendorf