15.01.2021
Weniger Durchgangsverkehr - mehr Raum für’s Rad

Weniger Durchgangsverkehr - mehr Raum für’s Rad
Antrag der FW Fraktion auf Einrichtung von Fahrradstraßen - November 2020


Die Bedeutung des Fahrrades als umweltfreundliches Verkehrsmittel nimmt stetig zu, auch in Mammendorf. Um dieser positiven Entwicklung Rechnung zu tragen, wird bereits ver-
sucht, über eine verbesserte Radverkehrs-Infrastruktur das Radeln in unserem Ort sicherer und attraktiver zu machen. Bisher wurden hierfür Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Be-
reiche oder kombinierte Fuß- und Radwege etabliert. Eine Form den Radverkehr noch attraktiver zu gestalten fehlt aber bis dato: Die Fahrradstraße.

Diese räumt dem Radverkehr Vorrang ein und ermöglicht ein sicheres und angenehmes Fahren auch nebeneinander. Kfz sind je nach Ausgestaltung erlaubt, müssen aber ihre
Fahrweise anpassen, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radlern zu vermeiden.

Einige Kommunen im Landkreis, wie Esting, Olching und zuletzt Fürstenfeldbruck haben bereits Fahrradstraßen eingerichtet. Fahrradstraßen sind ein geeignetes Mittel, um den Anteil
des Fahrradverkehrs am innerörtlichen Verkehrsaufkommen zu steigern und um damit Kfz-Verkehr, der Lärm, Feinstaub und Luftschadstoffe wie CO 2 und Stickoxyde produziert, zu
reduzieren. Außerdem ließe sich damit noch bestehender Durchgangsverkehr vermeiden. Die Einrichtung von Fahrradstraßen bietet sich vor allem dort an, wo Radler ohnehin einen
großen Anteil am Verkehrsaufkommen ausmachen sowie im Bereich von Schulen oder Kindergärten. Auch in Mammendorf finden sich etliche geeignete Straßen, in der Grottenstraße
wurde bereits vor Jahren bei einer Verkehrsmessung das Rad als häufigstes Verkehrsmittel erfasst. Mammendorf ist ein langgestrecktes „Straßendorf“. Vom Ortseingang aus Richtung
Jesenwang und Hattenhofen sind es rund drei Kilometer bis zum Bahnhof. Um diese Verbindung für Radfahrer noch attraktiver zu machen, wäre eine parallel zur Bundes- und
Bahnhofstraße führende Route, quasi als „Bypass“ durch die gesamte Ortschaft, hilfreich.

Dies würde folgende Straßen betreffen:

„An der Maisach“ / „Kreuzstraße“ / „Bachstraße“ / „Kettlerstraße“ / „Pestalozzistraße“ / „Michael-Aumüller-Straße“ / „Grottenstraße“ / „Grottenweg“ / „Thomas-Führer-Straße“

Die Einbeziehung weiter Straßen mit schon bestehender „Tempo-30-Begrenzung“ wäre möglich. Außerdem kann überlegt werden weitere Maßnahmen zur gezielten Verkehrslenkung
und Abweisung von Durchgangsverkehr mit der Ausweisung von Fahrradstraßen zu verbinden, wie Einbahnregelungen, die sich in der Pestalozzistraße bewährt hat. Kosten
entstehen nur in geringem Ausmaß, da bauliche Veränderungen an den Straßen nicht erforderlich sind. Es braucht entsprechende Kennzeichnungen (Nr. 244.1 und 244.2) und ggf.
Piktogramme auf der Fahrbahn. Kfz-Verkehr kann durch entsprechende Beschilderung zugelassen werden (z. B. „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“).
 

Die Einrichtung kann zunächst auch als Test erfolgen und mit den daraus gesammelten Erfahrungen später nachgesteuert werden. Um einen Überblick zum Anteil des Radverkehrs in
den betreffenden Straßen zu erhalten, sollte zunächst eine Verkehrsmessung erfolgen in den betreffenden Straßen erfolgen. Auch die Einbeziehung eines geeigneten Ingenieurbüros
mit Erfahrung in innerörtlicher Verkehrsplanung ist erwägenswert.

Werner Zauser
Straßen- und Verkehrsreferent